Ich will Klarheit über die motorbezogene Versicherungssteuer.

Ab 1. April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen in Österreich. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.

Ab April 2025 gilt in Österreich für Elektro- und Hybridfahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer gemäß des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025

Was bedeutet das für Besitzer:innen von Fahrzeugen mit Elektro- und Hybridantrieb?

  1. PKWs (ausgenommen PKWs mit der Aufbauart „Wohnmobil“ und einem Basisfahrzeug der Klasse „N“) mit reinem Elektroantrieb werden der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. Die Berechnung erfolgt nach einer Kombination aus Nenndauerleistung (kW) und Eigengewicht (kg).
     
  2. Sonstige Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb unterliegen ebenfalls der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Berechnung erfolgt nach der Nenndauerleistung (kW).
     
  3. PKWs mit Hybridantrieb (extern aufladbar / Plug-In Hybrid), mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 30.09.2020, werden einer geänderten Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. Die Berechnung erfolgt nach einer Kombination aus Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und des CO2 Wertes (g/km) nach WLTP abzüglich definierter Freibetragsgrenzen.
     
  4. Krafträder mit reinem Elektroantrieb (Elektromotorräder) mit einer Leistung größer 4 kW unterliegen nun ebenfalls der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Berechnung erfolgt nach der Nenndauerleistung (kW).
     
  5. Alle Versicherungsanbieter sind von dieser Regelung gleichermaßen betroffen.
     
  6. Die Kalkulation Ihrer Versicherungsprämie - ausgenommen die motorbezogene Versicherungssteuer - bleibt davon unberührt.


     

Good to know für DONAU-Kund:innen

Da die gesetzlichen Änderungen kurzfristig beschlossen wurden, hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 15. November 2025 gesetzt, um die Berechnung und Einhebung der Steuer abzuschließen. 

Sobald die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer von uns technisch umgesetzt ist und sofern Ihr Vertrag davon betroffen ist, erhalten Sie eine gesonderte Verständigung über die Höhe der daraus resultierenden Nachverrechnung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der kurzfristigen Umstellung die Anpassung der Steuerbeiträge bis spätestens 1. Oktober 2025 erfolgt und rückwirkend berechnet wird.

Noch Fragen?

Hier steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung. Bei weiteren Fragen zur neuen motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektro- und Hybridfahrzeuge steht die DONAU Ihnen jederzeit zur Seite. Melden Sie sich gerne bei uns persönlich, telefonisch oder via Chat.

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