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DONAU Versicherung setzt nächsten Innovationsschritt in der Gewerbeversicherung

Zusatzbaustein deckt einzigartige Risiken am Markt. Von der groben Fahrlässigkeit bis Graffitischäden reicht die Bandbreite des neuen „GewerbeSpecial“. Die Inhalte des Bausteins sind das Ergebnis einer umfangreichen Bedarfsanalyse mit Vertriebspartnern. Ein besonderes Highlight ist die Deckung von Schäden auf Grund grober Fahrlässigkeit bis zu 125.000 Euro.

Die DONAU Versicherung hat zahlreiche Vertriebspartner zu Erweiterungswünschen bei Gewerbeversicherungen befragt. „Klein- und Mittelbetriebe gehören zu einer zentralen Zielgruppe für uns. Wir haben in diesem Segment mit rund 10 % einen deutlich höheren Marktanteil als bei den Privatkunden. Wir legen großen Wert, unsere Marktkompetenz im Bereich der Gewerbeversicherungen weiter zu steigern. Dazu haben wir primär Makler gefragt, welche bisher nicht oder geringfügig gedeckten Risiken für Unternehmer eine hohen Stellenwert hätten. Das Ergebnis ist unser „GewerbeSpecial“, erklärt Mag. Harald Riener, verantwortliches Vorstandsmitglied der DONAU für den Vertrieb.

Der Zusatzbaustein ist zu bestehenden oder neuen Verträgen der beiden Produkte BetriebsAllrisk und BGV-Vario für den Betriebsinhalt und/oder das Betriebsgebäude abschließbar. Die Jahresprämie dafür beträgt 240,-- Euro.

Dafür sind folgende Risiken mitversichert:

  • Grobe Fahrlässigkeit ist bis zu 25 % der Versicherungssumme, max. mit EUR 125.000,– mitversichert.
  • Graffiti-Schäden gelten bis EUR 3.500,– mit einem Selbstbehalt von EUR 500,– als mitversichert.
  • KFZ von Betriebsinhaber/Besucher gegen Feuer sind zum Zeitwert bis EUR 25.000,– mitversichert.
  • Schäden durch Raureif und Eisregen (durch Herabrutschen von am Dach angesammelten Massen von Raureif und Eis) sind bis EUR 1.500,– mitversichert.
  • Das Entfernen von Bäumen und Masten nach einem versicherten Ereignis ist bis EUR 5.000,– mitversichert.
  • Das Lösen von Rohrverbindungen (Muffenversatz) gilt bis EUR 1.500,– mitversichert.
  • Fliesen, Bäder, Malereien und Tapeten gelten nach einem Leitungswasserschaden bis EUR 2.500,– als mitversichert, auch wenn die Beschädigung nicht den ganzen Raum betrifft und die Teilinstandsetzung aus optischen Gründen nicht zumutbar ist.

Der Zusatzbaustein deckt somit Risiken, die für Klein- und Mittelbetriebe besondere Relevanz haben. „Besonders die grobe Fahrlässigkeit und deren geringe Deckung wurde in unseren Gesprächen mit den Vertriebspartnern öfters als Kritikpunkt genannt. Mit unserer Erweiterung auf die maximale Leistung von EUR 125.000,-- bieten wir derzeit eine einzigartige Deckung am Markt. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Gastwirt verwendet einen alten ausgetrockneten Tischschmuck. Beim Abbrennen der Kerzen entflammt dieser und es kommt zu einem Brandschaden im Gasthaus. Dieser würde unter grobe Fahrlässigkeit fallen, die im Rahmen des Zusatzbausteines jetzt gedeckt wäre", verweist Mag. Riener auf den Nutzen des neuen Angebots.

Ein druckfähiges Foto (Fotocredit: Sebastian Reich) von Mag. Harald Riener ist downloadbar unter Vorstand

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